Patientenverfügung

Vorsorge für den Krankheitsfall

Wenn Sie sicher sein möchten, dass Ihre Wünsche im Krankheitsfall umgesetzt werden, empfiehlt sich die Patientenverfügung (Patiententestament). Hierbei handelt es sich um eine vorsorgliche Willenserklärung, die die eigenen Wünsche an die medizinische Behandlung, Nichtbehandlung oder auch Behandlungsbegrenzung angesichts einer aussichtslosen Erkrankung, insbesondere in der letzten Lebensphase, manifestiert.

Mit einer Betreuungsverfügung wird eine Vertrauensperson benannt, die für den Fall, dass eine Betreuung notwendig werden sollte, vom Vormundschaftsgericht bestellt werden muss. Die Vorsorgevollmacht stellt eine Alternative zur Betreuungsverfügung dar. Hierbei wird ebenfalls eine Vertrauensperson bestimmt, die bevollmächtigt ist, Entscheidungen zu treffen. In diesem Fall ist die Einschaltung eines Vormundschaftsgerichts nicht erforderlich. Im Falle der Entscheidungsunfähigkeit eines Menschen kann die vorher bestimmte Person sofort in seinem Sinne handeln.

Die Verfügungen sollten regelmäßig aktualisiert werden, da sich die Lebenssituation eines Menschen manchmal schnell ändern kann. Die Person Ihres Vertrauens sollte über den Aufbewahrungsort der entsprechenden Unterlagen in Kenntnis gesetzt werden.

Sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder auch ggf. mit einem Rechtsanwalt darüber. Erste Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz:

Das Bundesministerium der Justiz bietet eine Online-Broschüre mit wertvollen Hinweisen zum Download an, um Ihre Patientenverfügung schriftlich zu fixieren.

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