Was tun im Trauerfall?

Wenn ein nahestehender Mensch verstirbt, müssen die Angehörigen trotz der Trauer nun einige Maßnahmen ergreifen. Aufgrund der emotionalen Belastung fällt es oft schwer, sich auf Organisatorisches zu konzentrieren.

Wir möchten Ihnen als Orientierung einen Überblick vermitteln, welche Schritte bei Eintritt des Todes wichtig sind.

Zuerst sollten Sie einen Arzt verständigen (Hausarzt oder Arzt mit Notdienst-Bereitschaft, Tel. 112). Dieser stellt die Todesbescheinigung aus. Im Anschluss empfehlen wir Ihnen die Kontaktaufnahme mit unserem Haus. Wir wissen, was jetzt wichtig ist, und stehen Ihnen im Trauerfall Tag und Nacht zur Verfügung.

Wenn der Tod im Krankenhaus eintritt, kann der Angehörige den Wunsch äußern, den Bestatter seines Vertrauens zu beauftragen. Obwohl einige Krankenhäuser einen Vertragspartner für die Abholung des Verstorbenen haben, haben die Angehörigen trotzdem die Möglichkeit, den Bestatter frei zu wählen, und sie können sich mit uns in Verbindung setzen. Wir übernehmen alle Formalitäten und organisieren die Abholung in Absprache mit dem Vertragspartner. Es entstehen hierfür keine zusätzlichen Kosten.

Wir sind jederzeit telefonisch unter dieser Rufnummer erreichbar:

Tel. 0 33 71 / 61 18 44

Für unsere Arbeit benötigen wir einige wichtige Unterlagen, die Sie bereithalten sollten. Falls Ihnen die Papiere nicht vorliegen, helfen wir Ihnen gerne, diese zu beantragen.

Welche Dokumente sind erforderlich?

  • Ledige Personen: Geburtsurkunde und Personalausweis
  • Verheiratete Personen: Heiratsurkunde und Personalausweis
  • Geschiedene Personen: Heiratsurkunde, Scheidungsurteil mit Rechtsgültigkeitsvermerk und Personalausweis
  • Verwitwete Personen: Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Ehepartners, Personalausweis
  • Darüber hinaus sollten Sie die Chipkarte der Krankenversicherung zur Hand haben sowie eventuell vorhandene Versicherungspolicen und die Rentennummer.
  • Falls der Verstorbene auch Vorsorgeregelungen getroffen hat, benötigen wir auch die Unterlagen über einen Bestattungsvorsorgevertrag und/oder die Verfügungen über eine Grabstelle.